Die Opfer sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche sollen künftig auf Antrag Ausgleichszahlungen von bis zu 50.000 Euro bekommen. Die Bischöfe haben sich bei ihrer Herbsttagung in Fulda auf ein einheitliches Verfahren zur Anerkennung des Leids von Missbrauchsopfern in der Kirche verständigt. Es soll am 1. Januar starten, wie der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, mitteilte.

Die Leistungshöhe soll sich zukünftig an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern orientieren. Daraus ergibt sich laut Bätzing der Leistungsrahmen von bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich können Betroffene, wie auch jetzt schon, Kosten für Therapie- oder Paarberatung erstattet bekommen. Bislang erhalten Opfer durchschnittlich eine Zahlung von 5.000 Euro, in Härtefällen auch mehr. Eine von der Bischofskonferenz eingesetzte unabhängige Arbeitsgruppe hatte zwischenzeitlich Summen bis zu 400.000 Euro vorgeschlagen.

Der Limburger Bischof betonte, ein unabhängiges Entscheidungsgremium werde die Höhe der Zahlung individuell festlegen. Ihm sollen sieben Frauen und Männer aus den Bereichen Medizin, Recht, Psychologie und Pädagogik angehören. Die Mitglieder dürfen in keinem Anstellungsverhältnis zu einer kirchlichen Einrichtung stehen.

Bätzing erläuterte weiter, das Entscheidungsgremium werde auch die Auszahlung der Summen anweisen, um das Verfahren zu beschleunigen. Die Mitglieder des Gremiums werden durch einen Ausschuss ausgewählt, dem mehrheitlich nicht kirchliche Vertreterinnen und Vertreter angehören. So soll eine Unabhängigkeit sichergestellt werden. Eine Beteiligung der Betroffenen werde gewährleistet, so der Limburger Bischof.

Er betonte zugleich, damit solle für alle 27 Diözesen ein einheitlicher Rahmen gewährleistet werden. Lösungen, die in den vergangenen Jahren bereits gefunden worden seien und zu einer Befriedung zwischen Betroffenen und Diözesen geführt hätten, sollten aber fortbestehen.

Mit Blick auf Missbrauchsfälle in den Orden betonte Bätzing, manche Orden benötigten finanzielle Unterstützung durch die Bistümer. "Die Vollversammlung hat den Willen zur Einführung einer solchen solidarischen Komponente zugunsten der Orden bekräftigt. Wir werden nun mit einem konkreten Modell auf die Ordensgemeinschaften zugehen."

Bätzing teilte weiter mit, dass auch der Betroffenenbeirat bei der Bischofskonferenz seine Arbeit aufnehmen kann. Er solle sich im November konstituieren. Ein Auswahlgremium aus mehrheitlich nicht kirchlichen Mitgliedern habe sich auf zwölf Personen verständigt, die zukünftig gezielt die Interessen der Betroffenen in die Arbeit der Bischofskonferenz einbringen können.

Der Sprecher der Opferinitiative "Eckiger Tisch", Matthias Katsch, kritisierte in Fulda, dass Opfervertreter in die neuen Überlegungen nicht einbezogen worden seien. Die Anwendung der zivilrechtlichen Schmerzensgeldtabelle bezeichnete er als nicht angemessen.